Bericht von den Gemeindeversammlungen

(von Andreas Kunz)

Am Buß- und Bettag sowie am 1. Advent fanden in Glauberg bzw. Stockheim Gemeindeversammlungen zur geplanten Fusion der Kirchengemeinden Glauberg und Stockheim zu einer neuen "Evangelischen Kirchengemeinde Glauburg" statt.

Die Zusammenlegung der beiden Gemeinden ist schon seit längerer Zeit geplant, und bereits vor mehr als 10 Jahren wurde ein 10-Punkte-Programm mit Zielen, die die Zusammenarbeit der beiden Gemeinden intensivieren sollte, verabschiedet. Dazu gehörten Punkte wie "Gemeinsame Gottesdienste an besonderen Festtagen" sowie "gemeinsame Sitzungen der beiden Kirchenvorstände" und anderes mehr. Ein aktueller Blick auf die damals formulierten Ziele brachte als Ergebnis, dass alle Punkte bereits umgesetzt und gelebte Praxis sind. Die Zusammenlegung beider Gemeinden wäre damit nur die Festschreibung des heute schon Erreichten.

Auf den gut besuchten Gemeindeversammlungen wurde der ausgearbeitete Vertrag über die Zusammenlegung vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Wichtig zu erwähnen sind die Tatsachen, dass sich durch die geplante Fusion im Gemeindeleben selbst nichts ändern wird; beide Gottesdienststätten bleiben mit je einem wöchentlichen Gottesdienst wie heute erhalten. Pfarramtlicher Sitz der neuen Gemeinde soll Glauberg, Ort der Verwaltung das Gemeindebüro in Stockheim sein. Finanziell ändert sich im Vergleich zu heute nahezu nichts, wobei eine nicht schlechtere Stellung im Hinblick auf die Zuweisungen der Landeskirche für 25 Jahre garantiert ist. Wesentlich vereinfacht werden aber die Arbeitsabläufe im Gemeindebüro und besonders auch bei der finanziellen Verwaltung, da nur noch ein Haushalt und keine getrennten Abrechnungen mehr benötigt werden.

Gewisse Ängste, einer der beiden Ortsteile könnte durch die Fusion schlechter gestellt sein, wurden in Ansätzen geäußert, konnten aber ausgeräumt werden. Interessant war die Tatsache, dass für die zumindest in einer Übergangsphase mögliche Festlegung von zwei Wahlbezirken Glauberg und Stockheim zur Garantie eines paritätisch besetzten Kirchenvorstandes, in dem beide Ortsteile zahlenmäßig ebenbürtig vertreten sind, mehrheitlich keine Notwendigkeit gesehen wurde, sondern vielmehr die Meinung "wenn schon, dann richtig" geäußert wurde - dies war für die Damen und Herren der Kirchenvorstände durchaus etwas überraschend.

Wahrnehmbar war auch der Wunsch der Gemeindemitglieder, zukünftig über die jeweils aktuellen Überlegungen in den Kirchenvorständen mehr Informationen zu erhalten, da der Zeitplan der Gemeindefusion zwar schon vor längerer Zeit definiert, bei vielen aber gar nicht oder auch nicht mehr präsent war. Hier werden die Kirchenvorstände zukünftig versuchen, die Gemeinde besser und öfter zu informieren.

Die Kirchenvorstände der Gemeinden haben die Fusion in einer Sitzung Anfang des Jahres 2019 beschlossen. Sollten von Seiten der EKHN sowie des Dekanats keine Einwände kommen, könnte der Zusammenschluss zum 1. Januar 2020 erfolgen. Dies ist der letztmögliche Termin in der aktuellen Legislaturperiode der Kirchenvorstände.

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